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   VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407   

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VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407 (https://dejure.org/2021,45669)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407 (https://dejure.org/2021,45669)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - Au 7 S 21.1407 (https://dejure.org/2021,45669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 2 Abs. 4, Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3; FeV § 11 Abs. 1 S. 3, Abs. 3 S. 1 Nr. 4, Nr. 5, Abs. 6, Abs. 8 S. 1, § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
    Einstweiliger Rechtsschutz: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (strafrechtliche Verurteilung)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
    Verweigert der Betroffene die Untersuchung oder bringt er das von ihm geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf dessen Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 Satz 1 FeV), sofern die Anordnung der Untersuchung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere auch anlassbezogen und verhältnismäßig war (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.) und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93/96 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Dass die Verletzung dieser Gebote auf der Rechtsfolgenseite - unter Umständen abhängig vom Grad des Verstoßes - teilweise strafrechtlich sanktioniert ist, worauf die Antragstellerseite in dem Schriftsatz vom 24. Juni 2021 hinweist, ändert nichts daran, dass die im Weg einer medizinischpsychologischen Begutachtung zu prüfende charakterliche Eignung allgemeiner die Delinquenzneigung des Fahrerlaubnisbewerbers hinsichtlich der im Straßenverkehr geltenden Gebote zu überprüfen hat (vgl. auch BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 = juris Rn. 33; U.v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 - VBlBW 2017, 31 = juris Rn. 46 sowie U.v. 3.9.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242 = juris Rn. 34).

    Dabei sind die Ermessenserwägungen der Fahrerlaubnisbehörde offenzulegen, damit Sinn und Zweck der angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 38; BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695).

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
    Es ist gemäß § 11 Abs. 6 FeV Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde und nicht Aufgabe des Gutachters oder des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers, die Beurteilungsgrundlage und den Beurteilungsrahmen selbst klar und fehlerfrei festzulegen (vgl. BVerwG, B.v 5.2.2015 - 3 B16/14 - BayVBl 2015, 421; BayVGH, B.v. 24.7.2015 - 11 CS 15.1203 - juris).

    Die Gutachtensaufforderung erfüllt dabei insbesondere die Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, B.v. 5.2.2015 a.a.O. Rn. 8) an die Konkretisierung des Untersuchungsthemas stellt (vgl. § 11 Abs. 6 FeV).

  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 11 ZB 19.1783

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Begehung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
    Dies führt aber nicht dazu, dass sich die Prognose nur auf genau den für die Gutachtensanforderung einschlägigen Sachverhalt erstrecken muss (BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 11 ZB 19.1783 Rn. 15).

    Es kann daher nicht beanstandet werden, wenn nicht der konkrete Wortlaut des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV wiederholt wird, solange aus der Belehrung hinreichend deutlich wird, dass bei einer Verweigerung der geforderten Mitwirkung die Entziehung der Fahrerlaubnis droht (BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 11 ZB 19.1783).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2017 - 16 E 132/16

    Formelle Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung betreffend die Kraftfahreignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
    Der auch in § 2 Abs. 4 Satz 1 StVG sowie § 11 Abs. 1 Satz 3 FeV vorkommende, aber weder im Gesetz noch in der FeV definierte Begriff der Erheblichkeit einer Straftat ist dahingehend zu verstehen, dass es gerade auf die Gewichtigkeit der Tat für die Bewertung der Fahreignung ankommt (vgl. OVG NRW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris; Hessischer VGH, B.v. 15.9.2010 - 2 A 1197/10.Z - juris) und der Begriff der Erheblichkeit nicht gleichbedeutend ist mit einer schwerwiegenden Straftat (Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 11 FeV Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 10 S 1933/13

    Bindungswirkung von Bußgeldbescheiden im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren; kein

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
    Die mit der sofort vollziehbaren Entziehung seiner Fahrerlaubnis für den Antragsteller verbundenen Nachteile hinsichtlich seiner Lebensführung oder seiner Berufstätigkeit müssen von ihm im Hinblick auf den hohen Rang der durch die Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Kraftfahrers gefährdeten Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit und das entsprechende Interesse der Verkehrssicherheit daher hingenommen werden (vgl. SächsOVG, B.v. 19.5.2016 - 3 B 37/16 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 4.11.2013 - 10 S 1933/13 - NJW 2014, 487 ff.).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
    Daher kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - juris).
  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
    Dabei sind die Ermessenserwägungen der Fahrerlaubnisbehörde offenzulegen, damit Sinn und Zweck der angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 38; BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695).
  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 11 ZB 14.1452

    Auch bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung in

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
    Vielmehr kann sie auch hier grundsätzlich von den für die Fahreignung relevanten strafrichterlichen Feststellungen ausgehen, an denen sich der Betroffene festhalten lassen muss, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2015 - 11 ZB 14.1452 - juris).
  • VGH Hessen, 15.09.2010 - 2 A 1197/10

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
    Der auch in § 2 Abs. 4 Satz 1 StVG sowie § 11 Abs. 1 Satz 3 FeV vorkommende, aber weder im Gesetz noch in der FeV definierte Begriff der Erheblichkeit einer Straftat ist dahingehend zu verstehen, dass es gerade auf die Gewichtigkeit der Tat für die Bewertung der Fahreignung ankommt (vgl. OVG NRW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris; Hessischer VGH, B.v. 15.9.2010 - 2 A 1197/10.Z - juris) und der Begriff der Erheblichkeit nicht gleichbedeutend ist mit einer schwerwiegenden Straftat (Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 11 FeV Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 19.05.2016 - 3 B 37/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortvollzug; Begründungserfordernis; berufliches

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
    Die mit der sofort vollziehbaren Entziehung seiner Fahrerlaubnis für den Antragsteller verbundenen Nachteile hinsichtlich seiner Lebensführung oder seiner Berufstätigkeit müssen von ihm im Hinblick auf den hohen Rang der durch die Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Kraftfahrers gefährdeten Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit und das entsprechende Interesse der Verkehrssicherheit daher hingenommen werden (vgl. SächsOVG, B.v. 19.5.2016 - 3 B 37/16 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 4.11.2013 - 10 S 1933/13 - NJW 2014, 487 ff.).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung;

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377

    Vermutung des Mehrfachkonsums von Cannabis anhand des THC-Werts

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 11 CS 12.201

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

  • VGH Bayern, 24.07.2015 - 11 CS 15.1203

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

  • VG Augsburg, 04.04.2022 - Au 7 K 21.1406

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 12.08.2022 - 11 ZB 22.1266

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Mit Beschluss vom 23. Juli 2021 (Au 7 S 21.1407) lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ab.
  • VG Augsburg, 04.04.2022 - Au 7 K 21.1406

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Mit Beschluss des Gerichts vom 23. Juli 2021 (Az. Au 7 S 21.1407) wurde ein Antrag des Klägers nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage abgelehnt.
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